Energieausweis
Energieausweis Der Startschuss für den Energieausweis ist gefallen. Nunmehr ist es gesetzliche Verpflichtung, dass Haus- und Wohnungseigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorhalten müssen. Bei Häusern die, vor dem Jahr 1965 erbaut worden sind, gilt dies ab dem 01. Juli 2008. Für Häuser mit einem Erstellungsdatum ab 1965 muss der Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorgehalten werden. Wer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig. Ab dem 01. Oktober 2008 gilt für Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen oder von Gebäuden, für die ein Bauantrag ab November 1977 gestellt wurde, die Wahlfreiheit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante. Für Gebäude mit einem Bauantrag vor diesem Termin und weniger als fünf Wohnungen wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. Das gilt auch, unabhängig von Größe und Alter, wenn staatliche Fördermittel beantragt werden oder das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat zusammen mit ihrem Partner, der Arbeitgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V., Kiel (ARGE), hierfür ein attraktives Angebot für ihre Mitglieder entwickelt. Die ARGE erstellt sowohl den Verbrauchsausweis, wie auch den Bedarfsausweis, wobei beide Ausweise jeweils für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Diese Dienstleistungen erhalten exklusiv nur Haus & Grund Mitglieder mit einem Rabatt von 10 %. Verbrauchsausweis: Bedarfsausweis: Hier kommen Sie zum Auftragsformular! Hier kommen Sie zum Datenerfassungsbogen für den Energieverbrauchsausweis! Nachdem die Formulare vollständig ausgefüllt, unterschrieben, sämtliche erforderlichen Anlagen beigefügt, kann die Anfrage an unsere Geschäftsstelle postalisch oder per Fax (nicht per Email) gesendet werden. Hier finden Sie einige Fragen und Antworten zum Energieausweis |